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Rahmenbedingungen und Kosten

Erstgespräch

Das Erstgespräch dauert bis zu 50 Minuten und dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie einem ersten Einblick in meine Arbeitsweise. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, mir Ihre Anliegen und Erwartungen darzulegen und gemeinsam zu klären, ob und in welcher Form eine Zusammenarbeit sinnvoll ist.

Nach dem Erstgespräch können Sie direkt entscheiden, ob Sie eine weitere Zusammenarbeit wünschen oder sich in Ruhe Zeit für Ihre Entscheidung nehmen.

 

Honorar Erstgespräch 

Das Erstgespräch wird mit € 60,- verrechnet.
Diese Regelung ermöglicht mir, vereinbarte Termine verbindlich freizuhalten und meine Arbeit zuverlässig zu planen.

 

Absageregelung für das Erstgespräch

Sollten Sie einen vereinbarten Termin für das Erstgespräch nicht mindestens 24 Stunden vorher absagen, wird das Honorar von € 60,- in Rechnung gestellt. In diesem Fall erhalten Sie eine entsprechende Honorarnote.

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass kurzfristig nicht wahrgenommene oder nicht abgesagte Erstgespräche verrechnet werden, da der Termin in der Regel nicht mehr neu vergeben werden kann.

 

Honorar Einzel-Therapieeinheit 

Eine Therapieeinheit (50 Minuten) kostet € 120,-.

 

Paartherapie

Erstgespräche im Rahmen einer Paartherapie sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Eine Einheit dauert 100 Minuten und wird mit € 220,- berechnet.

 

Klinisch-psychologische Behandlung/-Therapie, -Beratung in meiner Praxis oder online.

Eine klinisch-psychologische Therapie-Einheit bzw. -Beratungs-Einheit dauert 50 Minuten und kostet € 110.-. Die Honorarnote der klinisch-psychologischen Behandlung kann bei der Krankenkasse eingereicht werden und Sie bekommen einen Teilbetrag von der Krankenkasse

Stand 2026: Einzelsitzung à 50min

  • ÖGK € 33,70 
  • SVA € 50.- 
  • BVAEB € 50,20

refundiert.

 

Zahlung:

Sie bezahlen bitte die Honorarnote nach der Therapie-Einheit in bar.

 

Eine klinisch-psychologische Therapie-Einheit bzw. -Beratung für Paare

dauert 100 Minuten und kostet € 200.-. Es gibt dafür keinen Kostenzuschuss von den Krankenkassen.

 

Absageregelung

Für einen mit Ihnen vereinbarten Termin nehme ich mir ausschließlich nur für Sie Zeit, daher bitte ich Sie, falls Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, diesen mindestens 48 Stunden vor Ihrem geplanten Termin abzusagen.

Sie können den Termin in Form eines Anrufs, eines Mails oder via SMS absagen. Kurzfristige Absagen, unter 48 Stunden vor dem stattfindenden Termin bzw. beziehungsweise Nichterscheinen zur Therapie-Einheit kann ich nicht berücksichtigen und ich ersuche um Verständnis, dass Sie diese zu 100% bezahlen.

 

Verschwiegenheit

Gemäß § 37 des Psychologengesetzes (PG) unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht, aller mir anvertrauten Informationen. Diese Verschwiegenheitspflicht entspricht zur Gänze meiner persönlichen Haltung.

 

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