Erstgespräch
Das Erstgespräch dauert bis zu 50 Minuten. Zweck der „Schnupperstunde“ ist das gegenseitige Kennenlernen und ein erster Einblick in meine Arbeitsweise. Es gibt Ihnen die Möglichkeit, mir Ihre Anliegen und Erwartungen darzulegen und dient auch der Klärung der Rahmenbedingungen für eine mögliche Zusammenarbeit.
Nach der „Schnupperstunde“ können Sie sofort über eine weitere Zusammenarbeit entscheiden oder auch „darüber schlafen“.
Ist das Erstgespräch kostenfrei?
Bei einer anschließenden regelmäßigen Therapie ist das Erstgespräch kostenfrei.
Wenn jedoch im Vorfeld bereits absehbar ist, dass es sich nur um eine kurze Beratung (maximal 10 Stunden) handeln wird, ist das Erstgespräch von 50 Minuten kostenpflichtig und ich verrechne dieses mit € 110,- .
Erstgespräche im Rahmen einer Paartherapie sind grundsätzlich kostenpflichtig. Eine Einheit dauert 100 Minuten und wird mit € 200,- berechnet.
Klinisch-psychologische Behandlung/-Therapie, -Beratung in meiner Praxis oder online.
Eine klinisch-psychologische Therapie-Einheit bzw. -Beratungs-Einheit dauert 50 Minuten und kostet € 110.-. Die Honorarnote der klinisch-psychologischen Behandlung kann bei der Krankenkasse eingereicht werden und Sie bekommen einen Teilbetrag von der Krankenkasse
Stand 2025: Einzelsitzung à 50min
- ÖGK € 33,70
- SVA € 45.-
- BVAEB € 46,60
refundiert.
Zahlung:
Sie bezahlen bitte die Honorarnote nach der Therapie-Einheit in bar.
Eine klinisch-psychologische Therapie-Einheit bzw. -Beratung für Paare
dauert 100 Minuten und kostet € 200.-. Es gibt dafür keinen Kostenzuschuss von den Krankenkassen.
Absageregelung
Für einen mit Ihnen vereinbarten Termin nehme ich mir ausschließlich nur für Sie Zeit, daher bitte ich Sie, falls Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, diesen mindestens 48 Stunden vor Ihrem geplanten Termin abzusagen. Sie können den Termin in Form eines Anrufs, eines Mails oder via SMS absagen. Kurzfristige Absagen, unter 48 Stunden vor dem stattfindenden Termin bzw. beziehungsweise Nichterscheinen zur Therapie-Einheit kann ich nicht berücksichtigen und ich ersuche um Verständnis, dass Sie diese zu 100% bezahlen.
Verschwiegenheit
Gemäß § 37 des Psychologengesetzes (PG) unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht, aller mir anvertrauten Informationen. Diese Verschwiegenheitspflicht entspricht zur Gänze meiner persönlichen Haltung.